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Leitungsrechte
Hier können Sie sich über einen möglichen finanziellen Ausgleich informieren, wenn Erdgasleitungen auf Ihrem eigenem Grundstück verlaufen.
Allgemeines zum Thema Leitungsrechte
In der ehemaligen DDR durften
aufgrund der Energieverordnung (EnVO DDR) Erdgasleitungen verlegt werden, ohne
Dienstbarkeitsverträge mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer abzuschließen.
Diese Leitungen existieren heute noch und werden auch weiterhin genutzt. Der
Gesetzgeber hat mit dem Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) eine Regelung
getroffen, die unter anderem Entschädigungsansprüche von betroffenen
Grundstückseigentümern regelt.
Wir haben Ihnen einige Informationen zu diesem Thema in einem Merkblatt zusammengestellt, bitte klicken Sie hier.
Um einen finanziellen Ausgleich zu erhalten, prüfen Sie bitte Ihr Grundbuch nach folgendem Wortlaut:

Antrag auf finanziellen Ausgleich
Sie können den vorbereiteten Antrag verwenden oder Ihre Anfrage formlos stellen an
Erdgas Südsachsen
Juristische Dienste
Straße der Nationen 140
09113 Chemnitz
Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.
Telefon: 0371 - 451 231
leitungsrechte@erdgas-suedsachsen.de
