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Leitungsrechte

Hier können Sie sich über einen möglichen finanziellen Ausgleich informieren, wenn Erdgasleitungen auf Ihrem eigenem Grundstück verlaufen.

Allgemeines zum Thema Leitungsrechte

In der ehemaligen DDR durften aufgrund der Energieverordnung (EnVO DDR) Erdgasleitungen verlegt werden, ohne Dienstbarkeitsverträge mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer abzuschließen. Diese Leitungen existieren heute noch und werden auch weiterhin genutzt. Der Gesetzgeber hat mit dem Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) eine Regelung getroffen, die unter anderem Entschädigungsansprüche von betroffenen Grundstückseigentümern regelt.

Wir haben Ihnen einige Informationen zu diesem Thema in einem Merkblatt zusammengestellt, bitte klicken Sie hier.

Um einen finanziellen Ausgleich zu erhalten, prüfen Sie bitte Ihr Grundbuch nach folgendem Wortlaut:



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Antrag auf finanziellen Ausgleich

Sie können den vorbereiteten Antrag verwenden oder Ihre Anfrage formlos stellen an


Erdgas Südsachsen
Juristische Dienste
Straße der Nationen 140
09113 Chemnitz


Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.

Telefon: 0371 - 451 231
leitungsrechte@erdgas-suedsachsen.de

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