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Installateure
Bester Service und höchste Sicherheitsstandards – diesem Anspruch müssen alle Installateure genügen, die an den Gasanlagen in unserem Netzgebiet arbeiten.
Deshalb gilt ohne jede Ausnahme: An Gasanlagen dürfen nur Installationsunternehmen arbeiten, die in einem Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sind!
Grundlage ist § 13 (2) der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) vom 01.11.2006 in Verbindung mit den Richtlinien zum Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen in der jeweils gültigen Fassung.
Für Erdgas Südsachsen betreibt die Südsachsen Netz GmbH ein örtliches Gasverteilnetz. Auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes vom 07.07.2005 und den entsprechenden Verordnungen stellt die Südsachsen Netz GmbH ihr Erdgasnetz zur entgeltpflichtigen Nutzung zur Verfügung.
Mit diesem Erdgasnetz versorgt die Südsachsen Netz GmbH große Teile von Südsachsen umweltfreundlich, zuverlässig und kostengünstig mit Erdgas. Durch zahlreiche Investitionen und die fortlaufend durchgeführten Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen wird ein hoher Sicherheitsstandard erreicht und so in dem Netzgebiet eine dauerhaft zuverlässige Versorgung gewährleistet.
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